Preise und Zahlungsmodalitäten
Einzelstunde à 50 min. € 100,-
Das Honorar kann in bar oder per Überweisung bezahlt werden.
Kostenzuschuss
Seit dem 1. Jänner 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Dies bedeutet, dass Versicherte bei Vorliegen einer psychischen
Erkrankung / Befindungsstörung von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss bekommen können. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Sozialversicherung. Genauere
Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung.
Auch bei einigen privaten Versicherungen werden die Kosten teilweise refundiert - für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsträger.
Absageregelung
Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden zuvor kostenfrei abgesagt werden. Bei einer späteren Absage
wird das Honorar verrechnet, da der Termin ausschließlich für Sie reserviert ist. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.
Verschwiegenheit
Als Psychologin unterliege ich einer gesetzlich streng geregelten Verschwiegenheitspflicht. Dies entspricht auch vollstens meiner persönlichen Haltung. Es ist mir wichtig, Ihnen eine vertrauensvolle Atmosphäre zu bieten, in der Sie offen über Ihre Anliegen sprechen können.